Sicher Parken in Top-Lage – Tiefgaragenstellplatz im Komponistenviertel

65193 Wiesbaden

120 € / Monat

Kaltmiete zzgl. Nebenkosten

Diese Immobilie wurde bereits vermietet
#Zur Miete#parking_pt

Überblick

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Objektnummer: C21_ALER_48400

Zimmer: 1 Zimmer

Kaltmiete: 120 €

Kaution: 500 €

Beschreibung

Sichern Sie sich jetzt einen begehrten Parkplatz in einer zentral gelegenen Tiefgarage in Wiesbadens Komponistenviertel. Dieser Stellplatz ist in einer gepflegten Anlage, ganzjährig frostfrei und ideal für das Abstellen von Oldtimern oder Ihres Lieblingsstücks geeignet. Der Stellplatz ist in einem Doppelparker-System der Tiefgarage, für Fahrzeuge mit einer max. Höhe von 150cm und 2000kg, hervorragend geeignet.

Erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges durch einen sicheren, stets trockenen und frostfreien Einstellplatz, zu dem sie jederzeit Zugang haben werden.

Lage

Dieser Tiefgaragenparkplatz befindet sich in zentraler Lage von Wiesbaden in der Thomaestraße 8. Die Tiefgarage ist gut erreichbar und bietet eine optimale Anbindung an das Stadtzentrum sowie an die umliegenden Stadtteile.

Sonstige Angaben

Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor. Die Kaution kann in Form einer schriftlichen, selbstschuldnerischen, unbefristeten Mietbürgschaft einer deutschen Bank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse bis zum Höchstbetrag von 500 EURO erbracht werden. Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Top Living Immobilien übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2.

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